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Rechtzeitig gewarnt
Erhöht eine deiner Kassen den Zusatzbeitrag, bekommst du sofort eine Mail — mit Kündigungsfrist und günstigerer Alternative.
Warum das jetzt wichtig ist
Seit dem 10.07.2026 müssen dich die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Beitragserhöhung nicht mehr informieren — obwohl dann dein Sonderkündigungsrecht gilt (Kündigung bis Monatsende der ersten Erhebung). Ohne Info erfährst du davon oft zu spät. Genau diese Lücke schließen wir.
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Häufige Fragen zum Zusatzbeitrag & Kassenwechsel
Was ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse?
Der Zusatzbeitrag ist ein kassenindividueller Prozentsatz zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %. Er unterscheidet sich je Krankenkasse und wird 2026 zwischen rund 2,18 % und 4,39 % erhoben – bei gesetzlich weitgehend gleichem Leistungsumfang.
Was ist das Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragserhöhung?
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, darfst du sofort kündigen und wechseln – bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Beitrag erstmals erhoben wird. Verpasst du diese Frist, gilt wieder die 12-monatige Bindung.
Woher weiß ich, ob meine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht?
Seit dem 10.07.2026 müssen die Kassen dich darüber nicht mehr aktiv informieren. Krankenkassen-Alarm überwacht die amtlichen Beitragsdaten und schickt dir sofort eine E-Mail, wenn deine Kasse erhöht – mit Kündigungsfrist und günstigerer Alternative.
Welche gesetzliche Krankenkasse ist die günstigste?
Die günstigste wählbare Kasse hängt von deinem Bundesland ab. Krankenkassen-Alarm nennt dir in jeder Warn-Mail die für dich günstigste wählbare Kasse auf Basis der amtlichen Zusatzbeiträge.
Ist Krankenkassen-Alarm kostenlos?
Ja, komplett kostenlos und ohne Login. Wir speichern nur deine E-Mail-Adresse und die gewählten Kassen; Abmeldung ist jederzeit mit einem Klick möglich. Hosting und Versand erfolgen in der EU (DSGVO-konform).